Carl-Humann-Gymnasium Essen 0201 85689 30
Die rechtliche Basis für die Elternmitwirkung an den Schulen sind die Reglungen in der Landesverfassung NW (Art. 10 Abs. 2) und dem Schulgesetz NW. Diese fordern die Eltern nicht nur zur Mitwirkung an der Schule auf, sondern räumen ihnen auf den verschiedenen Ebenen auch Mitwirkungsrechte ein. So können sich Eltern und Erziehungsberechtigte zum Wohl aller Schulbeteiligten als gewählte Vertreter in Gremien am Schulleben beteiligen. Wirken Eltern aktiv mit, lebt auch die höchste Stufe der Interessenvertretung der Elternschaft:
DIE SCHULPFLEGSCHAFT!
Schulpflegschaftsvorsitz: | Nicole Stolz |
Stellvertreter/innen: | Beatrice Mattheis-Koschel, Kai Langhoff, Thomas Lindner |
Mitglieder der Schulkonferenz: | Nicole Stolz, Thomas Lindner, Thorsten Kott, Nicole Schmuck, Kai Langhoff, Beatrice Mattheis-Koschel |
Teilkonferenz: | Dr. Markus Ebel |
Die Schulpflegschaft am Carl-Humann Gymnasium bringt sich durch viele Aktivitäten in das Schulleben ein. Dabei steht im Vordergrund das Schulleben im Interesse und zum Wohle aller zu unterstützen und zu bereichern.
Gerne stehen Ihnen die Vertreter der Schulpflegschaft für Fragen, Anregungen und konstruktive Kritik zur Verfügung, entweder persönlich oder an:
schulpflegschaft@carl-humann.de